Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich und Grundlagen

1.1. Geltungsbereich der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen

Diese „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ („AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen (Offerten, Vertragsverhandlungen, Verträge) zwischen der Brugg Kabel AG („BRUGG KABEL“) und Bauunternehmer als deren Kunden („KUNDEN“) betreffend (i) der Verkauf und die Lieferung von Produkten oder Werken („LIEFERGEGENSTÄNDE“) und (ii) die Erbringung von Dienstleistungen („DIENSTLEISTUNGEN“) durch BRUGG KABEL an die KUNDEN.

Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der zwischen BRUGG KABEL und dem KUNDEN bestehenden Rechtsbeziehungen und insbesondere Verträge, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wird. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von BRUGG KABEL ausdrücklich offeriert oder von BRUGG KABEL ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden.

Mit der Beauftragung von BRUGG KABEL bestätigt, akzeptiert und erklärt sich der KUNDE damit einverstanden, dass der Verkauf und die Lieferung von LIEFERGEGENSTÄNDEN sowie die Erbringung von DIENSTLEISTUNGEN durch diese AGB geregelt werden. BRUGG KABEL behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den KUNDEN für alle danach begründeten Rechtsbeziehungen zwischen BRUGG KABEL und dem KUNDEN.

Vorbehältlich der expliziten schriftlichen Zustimmung von BRUGG KABEL sind allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Vertragsdokumente des KUNDEN explizit wegbedungen und ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Dokumente des KUNDEN in eine Bestellung oder „Auftragsbestätigung“ des Kunden integriert worden sind oder anderweitig BRUGG KABEL mitgeteilt worden sind.

1.2. Offerten und Zustandekommen von Verträgen

Sämtliche Offerten, Preislisten, Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne und dgl. von BRUGG KABEL sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas anderes festgehalten.

Soweit die Offerten von BRUGG KABEL unverbindlich sind, kommt ein Vertrag mit BRUGG KABEL erst mit dem Datum der Zustimmung durch BRUGG KABEL zustande. Die Zustimmung erfolgt mittels schriftlicher Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung), Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages oder durch Ausführung der Bestellung durch BRUGG KABEL. Bestellungen und „Annahmeerklärungen“ des KUNDEN gelten als blosse Offerte zum Vertragsschluss.

Die Auftragsbestätigungen von BRUGG KABEL enthalten eine detaillierte Beschreibung der LIEFERGEGENSTÄNDE und/oder der DIENSTLEISTUNGEN. Allfällige Änderungsanliegen oder Unstimmigkeiten sind BRUGG KABEL innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich zu mitzuteilen. Sollte keine Auftragsbestätigung ausgestellt werden, so ergibt sich die Beschreibung aus der Offerte von BRUGG KABEL und/oder aus dem von BRUGG KABEL unterzeichneten schriftlichen Vertrag.

1.3. Form

Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden (E-Mail, SMS und dgl.), gelten als schriftliche Erklärungen einer Partei. Der Nachweis, dass solche Erklärungen beim Empfänger eingegangen sind und von diesem abgerufen wurden, obliegt dem Absender. Solche Erklärungen gelten zum Zeitpunkt des Abrufs durch den Empfänger als eingetroffen.

1.4. Beschreibungen von LIEFERGEGENSTÄNDEN, DIENSTLEISTUNGEN, Prospekte, Pläne und dgl.

Alle Beschreibungen von LIEFERGEGENSTÄNDEN und DIENSTLEISTUNGEN und in Prospekten, Plänen und dgl. enthaltene Angaben stehen unter dem Vorbehalt technischer Änderungen und Verbesserungen (Messwerte, Gewichte, etc.). Grundsätzlich geben die Angaben nur dann die vertragliche Eigenschaft von LIEFERGEGENSTÄNDEN und DIENSTLEISTUNGEN wieder, wenn dies ausdrücklich so angegeben wird.

LIEFERGEGENSTÄNDE

2.1. Bestellung, Gegenstand und Umfang

BRUGG KABEL kann Bestellungen direkt vom KUNDEN oder von einem durch den KUNDEN mündlich oder schriftlich autorisierten Dritten, z.B. einem Bauherrn, („DRITTER“) entgegen nehmen. Bestellungen eines DRITTEN gelten als Bestellungen im Namen und auf Rechnung des KUNDEN. Aus diesen Bestellungen sind – im Fall ihrer Annahme durch BRUGG KABEL und unabhängig von der Rechtsbeziehung zwischen dem KUNDEN und dem DRITTEN – allein BRUGG KABEL und der KUNDE berechtigt und verpflichtet.

Nicht durch BRUGG KABEL lagergeführte Artikel oder Spezialanfertigungen (Extralänge, etc.) oder sonstige LIEFERGEGENSTÄNDE auf Mass oder gemäss sonstiger Kundenspezifikation („SPEZIALANFERTIGUNGEN“), sind immer schriftlich zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Menge vollumfänglich abzunehmen.

Gegenstand und Umfang der LIEFERGEGENSTÄNDE ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von BRUGG KABEL. Im Übrigen gilt Ziffer 1.2. Absatz 3 dieser AGB.

LIEFERGEGENSTÄNDE (i.e. Kabel), welche projektbezogen in definierten Längen bestellt werden, liefert BRUGG KABEL im Minimum in der bestellten Länge.

Bei der Bestellung durch einen DRITTEN erhält der DRITTE von BRUGG KABEL auf dessen Wunsch und im Auftrag des KUNDEN eine schriftliche Bestellbestätigung mit der Bezeichnung der bestellten LIEFERGEGENSTÄNDE.

Im Übrigen gelten für die Rechtsbeziehung zwischen dem KUNDEN und dem DRITTEN die zwischen dem KUNDEN und dem DRITTEN vereinbarten Abmachungen. Insbesondere handelt es sich bei den in der Bestellbestätigung aufgeführten Preisen lediglich um unverbindliche Preisempfehlungen. Der KUNDE ist in der Preisgestaltung gegenüber seinen Kunden vollkommen frei.

Nachträgliche Änderungen der Bestellungen durch den KUNDEN können, sofern überhaupt möglich, nur zu Lasten des KUNDEN ausgeführt werden.

2.2. Verpackung, Bereitstellung oder Lieferung und Ablad von LIEFERGEGENSTÄNDEN

Die Bereitstellung oder Lieferung der LIEFERGEGENSTÄNDE („LIEFERUNG“) erfolgt gemäss den in der Offerte oder den Preislisten angegebenen Verpackungseinheiten. Sonderverpackungen werden dem KUNDEN zusätzlich in Rechnung gestellt.

Bei Kabelbestellungen von ganzen Fabrikations- oder Lagerlängenkann die LIEFERUNG und verrechnete Menge um bis zu 5% nach oben oder unten von der bestellten Menge abweichen und in Teillängen erfolgen. Sofern der KUNDE dies im Hinblick auf die vorgesehene Verwendung für nicht zumutbar hält, obliegt es ihm, BRUGG KABEL anlässlich der Bestellung schriftlich darauf hinzuweisen.

LIEFERUNGEN innerhalb der Schweiz erfolgen „Carriage Paid To"/„Frachtfrei“ (CPT) gemäss Incoterms 2010 an den zwischen BRUGG KABEL und dem KUNDEN vereinbarten Bestimmungsort in der Schweiz („Bestimmungsort“). Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den KUNDEN erfolgt bei der Lieferung der LIEFERGEGENSTÄNDE am BESTIMMUNGSORT.

LIEFERUNGEN ins Ausland erfolgen „Free Carrier"/„Frei Frachtführer" (FCA) Brugg, gemäss Incoterms 2010. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den KUNDEN erfolgt bei der Lieferung der LIEFERGEGENSTÄNDE an den Transporteur.

Der KUNDE hat BRUGG KABEL innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung über allfällige spezielle Anforderungen betreffend Transport und Versicherung zu informieren. Alle Mehrkosten aufgrund von späteren Anfragen und/oder Änderungen gehen vollständig zulasten des KUNDEN.

Allfällige Transportschäden und Fehlmengen sind durch den KUNDEN auf dem Lieferschein schriftlich zu vermerken und durch den Transporteur auf dem Lieferschein schriftlich bestätigen zu lassen. Erfolgt die LIEFERUNG per Post oder Bahn, so ist bei der zuständigen Poststelle oder Bahnhof am Tage der Lieferung eine Tatbestandaufnahme zu verlangen. Bei Nichteinhaltung dieser Weisung behält sich BRUGG KABEL vor, von der Ersatzpflicht abzusehen.

Wird die LIEFERUNG verzögert oder verunmöglicht aus Gründen welche BRUGG KABEL nicht zu vertreten hat wie beispielsweise Annahmeverweigerung der LIEFERGEGENSTÄNDE, keine oder verspätete Abholung der Liefergegenstände durch den Transporteur im Falle von Export, Terminverschiebungen, etc., werden die LIEFERGEGENSTÄNDE auf Rechnung (0,4% des Warenwertes pro Woche nach einer Wartefrist von 30 Tagen) und Gefahr des KUNDEN eingelagert.

Zwischenlagerung der LIEFERGEGENSTÄNDE und Lieferung auf Abruf sind nur bedingt möglich und müssen vorgängig und fallweise bei BRUGG KABEL angefragt werden. Allfällige Mehrkosten gehen vollumfänglich zulasten des KUNDEN.

Der Ablad der LIEFERGEGENSTÄNDE ist grundsätzlich Sache und in der Verantwortung des KUNDEN.

Der KUNDE kann BRUGG KABEL mit dem Ablad der LIEFERGEGENSTÄNDE beauftragen („ABLAD“). Der ABLAD der LIEFERGEGENSTÄNDE wird dem KUNDEN zusätzlich in Rechnung gestellt. Wird der ABLAD am BESTIMMUNGSORT durch den KUNDEN oder einen DRITTEN direkt dem Transporteur oder weiteren durch BRUGG KABEL autorisierten Dritten („HILFSPERSON VON BRUGG KABEL“) erteilt, gilt dieser als durch den KUNDEN autorisiert. Den Anweisungen der HILFSPERSON VON BRUGG KABEL ist unbedingt Folge zu leisten. BRUGG KABEL haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung von Anweisungen der HILFSPERSON VON BRUGG KABEL entstehen.

Die HILFSPERSONEN VON BRUGG KABEL haben die Weisung, weder LIEFERGEGENSTÄNDE eigenhändig ins Kundenlager zu verbringen noch eigenhändig mit kundeneigenen Umschlaggeräten zu entladen. Beauftragt der KUNDE die HILFSPERSON VON BRUGG KABEL direkt solche Arbeiten auszuführen, übernimmt BRUGG KABEL keine Haftung.

BRUGG KABEL übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen oder Gegenständen, die durch den ABLAD entstehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Fälle, in denen die Umschlagsgeräte durch BRUGG KABEL oder HILFSPERSONEN VON BRUGG KABEL bereitgestellt werden.

Bei LIEFERUNGEN die zum vereinbarten Lieferzeitpunkt in Abwesenheit des KUNDEN am BESTIMMUNGSORT deponiert werden, übernimmt BRUGG KABEL keine Haftung für Beschädigungen und Verluste der LIEFERGEGENSTÄNDE. Der KUNDE akzeptiert die LIEFERGEGENSTÄNDE als erhalten ohne Unterzeichnung der Lieferscheine und/oder Frachtdokumente.

Bei Selbstabholung der LIEFERGEGENSTÄNDE ab Lager von BRUGG KABEL ist der Verlad Sache des KUNDEN. Wünscht der KUNDE oder DRITTE einen Verlad durch BRUGG KABEL, übernimmt BRUGG KABEL für allfällige daraus resultierende Schäden keine Haftung. Der KUNDE ist verantwortlich für die Betriebssicherheit des Fahrzeugs, insbesondere die Ladungssicherung, die Einhaltung der zulässigen Nutzlast sowie die Einhaltung der Arbeitssicherheitsregeln der BRUGG KABEL durch seine Mitarbeiter oder Beauftragten auf dem Areal der BRUGG KABEL.

2.3. Handhabung von Rollen

Stahlrollen (samt Gurten und Verschalholz) und Kunststoffrollen („ROLLEN“) verbleiben im Eigentum von BRUGG KABEL und werden dem KUNDEN nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die ROLLEN sind BRUGG KABEL nach der Entleerung umgehend, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der ROLLEN, in gutem Zustand und auf Kosten des KUNDEN zu retournieren.

BRUGG KABEL behält sich vor, ROLLEN die nicht innerhalb von 6 Monaten oder in beschädigtem Zustand retourniert werden, dem KUNDEN zum Anschaffungspreis in Rechnung zu stellen. Nicht retournierte Rollen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Anschaffungspreises im Eigentum von BRUGG KABEL. BRUGG KABEL schliesst sämtliche Gewährleistung für solche ROLLEN aus.

Unter Vorbehalt der schriftlichen Zustimmung von BRUGG KABEL können ROLLEN auch nach Ablauf von 6 Monaten, spätestens aber innerhalb von 3 Jahren nach Erhalt der ROLLEN retourniert werden. Befinden sich die ROLLEN in gutem Zustand, erstattet BRUGG KABEL 75% des in Rechnung gestellten Anschaffungspreises zurück.

Einwegrollen werden dem KUNDEN verrechnet. Es erfolgt kein Rücknahme von Einwegrollen durch BRUGG KABEL.

Für die Rollen im Eigentum der Kabeltrommel-Gesellschaft GmbH & Co. KG („KTG“) in Köln (Deutschland) sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der KTG anwendbar.

2.4. Gewährleistung

BRUGG KABEL prüft die LIEFERGEGENSTÄNDE vor dem Versand gemäss üblicher Geschäftspraxis. Weitergehende Prüfungen erfolgen sofern vereinbart und werden dem KUNDEN zusätzlich in Rechnung gestellt. BRUGG KABEL leistet dem KUNDEN Gewähr dafür, dass die LIEFERGEGENSTÄNDE im Zeitpunkt des Versandes keine substantiellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen, welche den ordentlichen Gebrauch des LIEFERGEGENSTANDES beeinträchtigen. Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht explizit in der Auftragsbestätigung und/oder dem Vertrag vereinbart.

Der KUNDE hat die gelieferten LIEFERGEGENSTÄNDE nach Eintreffen am vereinbarten BESTIMMUNGSORT unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen innerhalb von 20 Tagen schriftlich bei BRUGG KABEL anzuzeigen (Datum Poststempel massgebend). Später entdeckte verdeckte Mängel sind innerhalb von 7 Tagen ab Entdeckung bei BRUGG KABEL anzuzeigen. Unterlässt der KUNDE die Anzeige oder werden die LIEFERGEGENSTÄNDE ohne Prüfung verarbeitet, so gelten die LIEFERGEGENSTÄNDE als akzeptiert.

Werden beanstandete LIEFERGEGENSTÄNDE ohne schriftliche Zustimmung von BRUGG KABEL durch den KUNDEN oder DRITTE verarbeitet, entfällt die Gewährleistung.

Nach erfolgter Geltendmachung von Mängeln kann BRUGG KABEL in der Folge wahlweise entweder den betroffenen LIEFERGEGENSTAND an Ort und Stelle untersuchen oder aber verlangen, dass der LIEFERGEGENSTAND an BRUGG KABEL zurückgesandt wird. BRUGG KABEL wird den Gewährleistungsanspruch prüfen und dem KUNDEN mitteilen, ob der geltend gemachte Anspruch unter die Gewährleistung fällt oder nicht. Bis zur definitiven Klärung der Beanstandung hat der KUNDE KABEL den LIEFERGEGENSTAND aufzubewahren.

Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wird BRUGG KABEL allfällige Mängel am LIEFERGEGENSTAND nach eigenem Ermessen entweder unentgeltlich beheben oder ganz oder teilweise ersetzen. Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (Wandlung), auf Reduktion des Kaufpreises (Minderung) oder auf Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.

Liegt kein Gewährleistungsfall vor, hat der KUNDE sämtliche Kosten zu tragen, welche BRUGG KABEL durch die Geltendmachung des nicht unter die Gewährleistung fallenden Anspruches entstanden sind. Dies beinhaltet insbesondere Transport, Montage und Arbeitskosten. Die Rechnungstellung erfolgt analog der Rechnungstellung für DIENSTLEITUNGEN gemäss Ziffer 4 dieser AGB.

BRUGG KABEL übernimmt keine Gewähr, wenn der KUNDE oder DRITTE ohne die schriftliche Zustimmung der BRUGG KABEL Änderungen oder Reparaturen am betroffenen LIEFERGEGENSTAND vornimmt oder diesen unsachlich behandelt.

Gewährleistungsansprüche verjähren vorbehältlich einer expliziten anderen Regelung nach Ablauf von zwei Jahren nach der LIEFERUNG des betreffenden LIEFERGEGENSTANDES. Für von BRUGG KABEL ersetzte oder reparierte LIEFERGEGENSTÄNDE gilt die Zweijahresfrist ab Lieferung des ursprünglichen LIEFERGEGENSTANDES.

Allfällige Mitarbeit durch BRUGG KABEL bei der Ermittlung von Mängeln oder Beseitigung derselben erfolgt ohne jedes Präjudiz für Bestand und Umfang der Gewährleistung.

2.5. Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet BRUGG KABEL in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus verspäteter LIEFERUNG oder DIENSTLEISTUNG, sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der HILFSPERSONEN VON BRUGG KABEL, sei dies vertraglich oder ausservertraglich. Überdies haftet BRUGG KABEL nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

  • fehlerhafter Transport und/oder Lagerung;
  • fehlerhafte Montage wie eine nicht der Montage- oder Verlegeranleitung bzw. der Einbauvorschriften oder (bei fehlender Anleitung/Vorschrift) nicht den Regeln des ordentlichen Handwerks entsprechende Montage oder eine Montage ausserhalb des empfohlenen Montageumfelds;
  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung des LIEFERGEGENSTANDES und Verwendung des Liefergegenstandes ausserhalb des Zwecks;
  • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur des LIEFERGEGENSTANDES durch den KUNDEN oder einen DRITTEN;
  • nicht-berücksichtigen der örtlichen und geografischen Gegebenheiten;
  • Fälle höherer Gewalt, wie insbesondere Naturereignisse, Eis, Schnee, Feuer, Streik, Krieg, Terroranschläge und behördliche Anordnungen.
  • Verletzung der Pflichten als Kunde gemäss Ziffer 6 dieser AGB.

2.6. Drittprodukte

Bei der Lieferung von durch Dritte hergestellte oder gelieferte Produkte übernimmt BRUGG KABEL einzig die Rolle der Vermittlung und/oder Verschaffung für den KUNDEN. Der KUNDE hat allfällige Ansprüche, z.B. aus Herstellergarantien des jeweiligen Dritten, direkt gegen diesen Dritten zu richten. Zu diesem Zwecke tritt BRUGG KABEL zudem dem KUNDEN die BRUGG KABEL gegen den jeweiligen Dritten allfällig zustehenden Gewährleistungsansprüche und sonstigen Ansprüche ab, wenn der KUNDE dies verlangt. Jede Gewährleistung und sonstige Haftung von BRUGG KABEL für Produkte von Dritten ist ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere auch die Haftung für den allfälligen Ausbau und Wiedereinbau der Produkte von Dritten.

2.7. Rücknahmen

LIEFERGEGENSTÄNDE werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. In Ausnahmefällen und nur bei Standard- und Normalteilen gemäss Katalog werden originalverpackte, vollständige, unbeschädigte, trockene und saubere LIEFERGEGENSTÄNDE zurückgenommen.

Dem KUNDEN wird der fakturierte Warenwert unter Abzug von 25-75% sowie unter Abzug allfälliger Transport-, Handling-, Reinigungs- und Entsorgungskosten zurückerstattet.

Nicht rückerstattungsfähige Liefergegenstände können BRUGG KABEL zur Entsorgung retourniert werden, vollständig auf Kosten des KUNDEN. Sämtliche Rücknahmen erfolgen in jedem Fall unter der Voraussetzung der schriftlichen Zustimmung durch BRUGG KABEL.

3. DIENSTLEISTUNGEN

3.1. Gegenstand und Umfang

Gegenstand und Umfang der DIENSTLEISTUNGEN sind im betreffenden Vertrag abschliessend aufgeführt.

BRUGG KABEL erbringt insbesondere DIENSTLEISTUNGEN im Bereich von Kabelverlegung und/oder Installationsarbeiten („INSTALLATIONSARBEITEN“), sowie Beratung und Unterstützung im Verfahren der Analyse, Planung und Optimierung der betrieblichen Nutzung der Produkte von BRUGG KABEL sowie die Überwachung und/oder Ausführung von INSTALLATIONSARBEITEN. Auf INSTALLATIONSARBEITEN finden zusätzlich die separaten Allgemeinen Bedingungen für Installation, Überwachung und Inbetriebsetzung von BRUGG KABEL Anwendung.

3.2. Erbringung

Der KUNDE hat die DIENSTLEISTUNGEN nach Erbringung („DIENSTLEISTUNGSERBRINGUNG“) unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen sofort, spätestens aber innerhalb von 20 Tagen schriftlich bei BRUGG KABEL anzuzeigen (Datum Poststempel massgebend). Unterlässt der KUNDE die Anzeige so gelten die DIENSTLEISTUNGEN als akzeptiert.

3.3. Haftung bzw. Gewährleistung bei Ergebnisverantwortung

Vorbehältlich ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung haftet BRUGG KABEL dem KUNDEN nur für die sorgfältige Ausführung der DIENSTLEISTUNGEN, übernimmt also für die DIENSTLEISTUNGEN keine Ergebnisverantwortung. Die DIENSTLEISTUNGEN von BRUGG KABEL basieren auf zur Verfügung gestellte Unterlagen des KUNDEN oder DRITTEN. Die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Unterlagen liegt in der Verantwortung des KUNDEN. BRUGG KABEL übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Unterlagen oder Ausführungen. Im Übrigen wird für die Haftung auf Ziffer 2.4 dieser AGB verwiesen.

Bei einer ausdrücklich vereinbarten Ergebnisverantwortung von Seiten BRUGG KABEL gilt Ziffer 2.5 dieser AGB analog.

4. Preise, Rechnungsstellung und Vergütungen

Preise ergeben sich aus den jeweiligen Offerten, Preislisten, etc. im Zeitpunkt der Bestellung, etc.

Vorbehältlich ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung sind von BRUGG KABEL erbrachte DIENSTLEISTUNGEN nach Zeitaufwand zu vergüten. Spesen und Materialaufwand werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte sich die zugrunde liegende Ausgangslage während der Dauer des Vertrags massgeblich ändern oder sollen zusätzliche LIEFERGEGENSTÄNDE oder zusätzliche DIENSTLEISTUNGEN durch BRUGG KABEL erbracht werden, kann BRUGG KABEL selbst an sich feste Vergütungen anpassen.

Alle Preise und Vergütungen für LIEFERUNGEN und DIENSTLEISTUNGSERBRINGUNGEN innerhalb der Schweiz verstehen sich netto, in Schweizerfranken, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Soweit in den jeweiligen Offerten, Preislisten, etc. keine abweichenden anderen Regelungen enthalten sind, verstehen sich die Preise für LIEFERUNGEN innerhalb der Schweiz „Carriage Paid To“/„Frachtfrei“ (CPT) genannter BESTIMMUNGSORT gemäss Incoterms 2010 Alle Preise und Vergütungen für LIEFERUNGEN und DIENSTLEISTUNGSERBRINGUNGEN ins Ausland bzw. im Ausland verstehen sich netto, in Schweizerfranken, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Verbrauchssteuer, Mehrwertsteuer, „Goods and Services Tax“ (GST) oder vergleichbaren Steuer im Bestimmungsland („VERBRAUCHSSTEUERN“), sofern diese Verbrauchssteuern nicht im Wege des „Reverse Charge“ im Bestimmungsland auf den KUNDEN verlagert werden. Bei LIEFERUNGEN ins Ausland verstehen sich die Preise „Free Carrier"/„Frei Frachtführer" (FCA) Brugg. Zusätzlich vom KUNDEN zu tragen sind demnach insbesondere alle Kosten für Transport, Versicherung und Verpackung sowie Steuern, Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben im Zusammenhang mit der Einfuhr der LIEFERGEGENSTÄNDE im Bestimmungsland.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ermessen von BRUGG KABEL im Voraus oder nach LIEFERUNG oder Erbringung der DIENSTLEISTUNG.

Rechnungen von BRUGG KABEL sind bis spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Abzüge von Rechnungsbeträgen dürfen nicht vorgenommen werden, es sei denn, es sei explizit etwas anderes vereinbart. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden in Rechnung gestellt.

Im Falle von Export von LIEFERGEGENSTÄNDEN behält sich BRUGG KABEL vor, einen durch eine erstklassige Schweizer Bank erstellten Kreditbrief oder „Cash Against Documents“/„Zahlung gegen Dokumente“ (CAD), gemäss Incoterms 2010 zu verlangen.

Ein Skontoabzug ist nur zulässig, sofern auf der Rechnung ausdrücklich festgehalten und die Rechnung innert angegebener Frist beglichen wird. Massgebend für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Zahlungseinganges bei BRUGG KABEL.

Das Fälligkeitsdatum ist zugleich Verfalldatum. Werden Rechnungen nicht innerhalb der 30-tägigen Zahlungsfrist beglichen, ist ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 6% pro Jahr sowie die Bezahlung von Mahngebühren geschuldet, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung nötig wäre.

BRUGG KABEL behält sich die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens sowie den Vertragsrücktritt und die Herausgabe der LIEFERGEGENSTÄNDE gemäss Art. 214 Abs. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts sowie die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor. BRUGG KABEL ist bei Zahlungsverzug des KUNDEN berechtigt, das Inkasso auf Kosten des KUNDEN durch einen Dritten besorgen zu lassen.

Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt. Die Zahlungen sind auch termingerecht zu leisten, wenn noch unwesentliche Teile eines LIEFERGEGENSTANDES und/oder der DIENSTLEISTUNG durch die der Gebrauch des LIEFERGEGENSTANDES nicht verunmöglicht wird, fehlen oder Nacharbeiten erforderlich sind.

5. Lieferfristen und Termine

BRUGG KABEL ist stets bemüht, vereinbarte Lieferfristen und Termine einzuhalten. BRUGG KABEL kann jedoch für die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen keine Gewähr übernehmen. Insbesondere kann es aufgrund von Verzögerungen durch den KUNDEN und/oder Dritter, wie z.B. verspäteten planerischen und/oder statischen und/oder anderen Freigaben oder verspäteter Unterzeichnung terminrelevanter Nachträge oder vom KUNDEN vorgeschlagener Änderungen des LIEFERGEGENSTANDES oder der DIENSTLEISTUNG oder Umfangs des LIEFERGEGENSTANDES oder der DIENSTLEISTUNG, fehlende Kreditbriefe und/oder Importpapiere oder ganz generell aufgrund fehlender oder ungenügender Vorbereitung oder Unterstützung durch den KUNDEN oder Dritter oder aufgrund von neuen Erkenntnissen oder Fällen von höherer Gewalt zu Terminverschiebungen kommen, für welche BRUGG KABEL nicht haftet.

Für Expresslieferungen (Lieferungen von Lagerware innerhalb von 24 Stunden oder SPEZIALANFERTIGUNGEN innerhalb von 72 Stunden) oder ausdrücklich gewünschte fixe Liefertermine erhebt BRUGG KABEL einen Kostenzuschlag („EXPRESSZUSCHLAG“). Werden aufgrund von Änderungswünschen des KUNDEN vereinbarte Lieferfristen verkürzt, behält sich BRUGG KABEL vor, ebenfalls einen Expresszuschlag zu verrechnen.

Für LIEFERUNGEN ins Ausland gilt als Lieferdatum die Übergabe der LIEFERGEGENSTÄNDE an den Transporteur in Brugg, für Lieferungen innerhalb der Schweiz gilt als Lieferdatum die Ablieferung am Bestimmungsort.

6. Pflichten des KUNDEN

6.1 Zurverfügungstellung von Informationen

Der KUNDE ist verpflichtet, alle Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen in Bezug auf die LIEFERGEGENSTÄNDE und/oder DIENSTLEISTUNGEN korrekt und rechtzeitig vorzunehmen (inkl. Erlangung von allfälligen behördlichen Bewilligungen). Insbesondere hat der KUNDE die für die LIEFERGEGENSTÄNDE und DIENSTLEISTUNGEN erforderlichen Informationen und Sachmittel bei Vornahme der Bestellung zur Verfügung zu stellen und BRUGG KABEL auf allfällige spezielle behördliche und andere Vorschriften und Richtlinien und Besonderheiten schriftlich aufmerksam zu machen, welche zur ordentlichen Vertragserfüllung durch BRUGG KABEL zu berücksichtigen sind.

6.2 Befolgung von Instruktionen

Der KUNDE ist verpflichtet, sämtliche Instruktionen, Montage- und Verarbeitungsanweisungen von BRUGG KABEL und/oder von HILFSPERSONEN VON BRUGG KABEL oder/und gemäss Verpackungen, Prospekten und technischen Anleitungen betreffend die LIEFERGEGENSTÄNDE und DIENSTLEISTUNGEN zu befolgen.

6.3 Handhabung von Gefahrengut

Der KUNDE ist verpflichtet, beim Transport und bei der Lagerung von Gefahrengut sowie beim Umgang mit solchen Gütern die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und die Gefahrendaten-blätter von BRUGG KABEL zu beachten.

6.4 Geheimhaltung

Der KUNDE verpflichtet sich alle nötigen Schritte zu unternehmen, um sämtliche vertraulichen Informationen von denen der KUNDE und/oder DRITTE im Zusammenhang mit DIENSTLEISTUNGEN von BRUGG KABEL Kenntnis erhält, zeitlich unbeschränkt geheim zu halten. Als vertraulich gilt jede Information, die nicht allgemein bekannt ist und an deren Geheimhaltung BRUGG KABEL ein schützenswertes Interesse haben kann. Der KUNDE unterlässt jeden Versuch, Mitarbeiter von BRUGG KABEL für sich oder ein anderes Unternehmen abzuwerben.

7. Weitere Bestimmungen

7.1. Beizug von Dritten

BRUGG KABEL ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen. BRUGG KABEL steht für die Leistungen von beigezogenen Dritten gleich wie für eigene Leistungen ein.

7.2. Immaterialgüterrecht und Eigentumsvorbehalt

BRUGG KABEL oder deren allfällige Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an allen LIEFERGEGENSTÄNDEN und DIENSTLEISTUNGEN, Beschreibungen, Prospekten, Plänen, Dokumenten und Datenträgern, eingeschlossen Patent-, Urheber- oder andere Immaterialgüterrechte. Der KUNDE anerkennt diese Rechte von BRUGG KABEL bzw. deren Lizenzgebern. BRUGG KABEL bestätigt, dass die dem KUNDEN abgegebenen Beschreibungen von LIEFERGEGENSTÄNDEN und DIENSTLEISTUNGEN, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger nach bestem Wissen von BRUGG KABEL keine Rechte Dritter verletzen. BRUGG KABEL gibt aber keine Garantie dafür ab, dass die dem KUNDEN abgegebenen Beschreibungen von LIEFERGEGENSTÄNDEN und DIENSTLEISTUNGEN, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger keine Rechte Dritter verletzen.

LIEFERGEGENSTÄNDE bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des KUNDEN und Eingang der vereinbarten Vergütung bei BRUGG KABEL im Eigentum von BRUGG KABEL. Der KUNDE ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von BRUGG KABEL mitzuwirken. Der KUNDE ermächtigt BRUGG KABEL, ihr Eigentum im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen, sofern BRUGG KABEL eine solche Eintragung wünscht.

7.3. Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB durch ein zuständiges Schiedsgericht, ordentliches Gericht oder zuständige Behörde als ungültig oder unwirksam erachtet werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt. Die Parteien bemühen sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

7.4. Anwendbares Recht und Gerichtstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem KUNDEN und BRUGG KABEL unterstehen materiellem Schweizerischem Recht. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen findet keine Anwendung.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Brugg (Schweiz). Es steht BRUGG KABEL jedoch frei, auch das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des KUNDEN anzurufen.

Brugg, den 01. Januar 2017